BGH: Kündigung durch Vermieter wegen bei Abschluss des Mietvertrags noch nicht erwogenen Eigenbedarfs nicht rechtsmissbräuchlich

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Es liegt kein Rechtsmissbrauch vor, wenn das künftige Entstehen eines Eigenbedarfs für den Vermieter zwar im Rahmen einer «Bedarfsvorschau» erkennbar gewesen wäre, er aber bei Vertragsschluss weder entschlossen gewesen ist, alsbald Eigenbedarf geltend zu machen, noch ein solches Vorgehen ernsthaft in Betracht gezogen hat. Urteil vom 04.02.2015, Az. VIII ZR 154/14

Author: RAe Kasburg und Klein

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