OLG Hamm: Handy darf am Steuer auch nicht als Navi oder zum Surfen genutzt werden

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Auch die Nutzung des Mobiltelefons als Navigationshilfe oder die Verwendung anderer Hilfsdienste fällt unter § 23 Abs. 1a StVO. Demnach dürfe ein Handy auch in diesen Fällen beim Autofahren nicht aufgenommen und festgehalten werden. Erlaubt ist dies nach der einschlägigen Regelung nur dann, wenn das Fahrzeug steht und wenn bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist. Beschluss vom 15.01.2015, Az. 1 RBs 232/14

Author: RAe Kasburg und Klein

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