OLG Hamm: Einsichtsrechte von Verwalter und Miteigentümern in das Grundbuch
Das Recht des Wohnungseigentumsverwalters, zum Zweck der Anspruchsverfolgung Einsicht in das Wohnungsgrundbuch eines mit Wohngeldzahlungen rückständigen Miteigentümers zu nehmen, schließt regelmäßig eine Grundbucheinsicht durch einen anderen Wohnungseigentümer aus. Beschluss vom 17.06.2015, Az.: I-15 W 210/14
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