OLG Frankfurt am Main: Halter eines verbotswidrig geparkten Fahrzeuges haftet für Unfall im Dunkeln mit

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Stößt ein Fahrer bei Dunkelheit gegen ein verbotswidrig geparktes Fahrzeug, haftet auch der Halter des geparkten Pkws für die Unfallfolgen. Das Gericht sprach dem geschädigten Halter im zugrundeliegenden Fall Ersatz für lediglich 75% des entstandenen Schadens zu. Urteil vom 15.03.2018, Az. 16 U 212/17

Author: RAe Kasburg und Klein

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