LG Berlin: Wirksame Ermächtigung des Verwalters

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1. Wird ein Verwaltungsbeirats lediglich zum Abschluss eines Verwaltervertrages durch Mehrheitsbeschluss ermächtigt, ist er nicht zugleich auch bevollmächtigt, dem Verwalter umfangreiche Vollmachten und Ermächtigungen i.S.v. § 27 III Nr. 7 WEG zu erteilen.
2. Ist der Verwalter nicht wirksam ermächtigt, Beitragsrückstände der Gemeinschaft gerichtlich geltend zu machen, ist auch die durch einen von ihm beauftragten Rechtsanwalt erhobene Zahlungsklage als unzulässig abzuweisen. Urteil vom 24.08.2018, Az. 55 S 86/17 WEG

Author: RAe Kasburg und Klein

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