BGH: Stimmrechtsausschluss eines Wohnungseigentümers beim Rechtsstreit gegen die Gemeinschaft
Ein Wohnungseigentümer unterliegt in entsprechender Anwendung von § 25 V Alt. 2 WEG einem Stimmverbot, wenn er einen Rechtsstreit gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft führt und verfahrensbezogene Maßnahmen Gegenstand der Beschlussfassung sind. Urteil vom 06.12.2013, Az. V ZR 85/13
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