BGH: Netzbetreiber haftet für Überspannungsschäden an Endverbrauchergeräten
Der Stromnetzbetreiber muss für durch Überspannungen verursachte Schäden an Endverbrauchergeräten nach den Grundsätzen der Produkthaftung einstehen, da das Produkt Elektrizität für den Endverbraucher nur nach fehlerfreier Transformation nutzbar ist. Urteil vom 25.02.2014, Az. VI ZR 144/13
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