Archive: 6. August 2015

BGH: Verschattung eines Grundstücks durch Bäume des Nachbarn ist zu dulden

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Ein Grundstückseigentümer kann nicht von seinem Nachbarn verlangen, Bäume wegen der von ihnen verursachten Verschattung zu beseitigen. Ein Beseitigungsanspruch gemäß § 1004 Abs. 1 BGB scheitert, weil das Eigentum der Kläger durch den Schattenwurf der Bäume nicht in dem erforderlichen Umfang beeinträchtigt wird. Urteil v. 10.07.2015, Az. V ZR 229/14

BGH: Treuwidrige Vereitelung der Mangelbeseitigung durch den Mieter

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1. Verhindert der Mieter – etwa indem er Erhaltungsmaßnahmen pflichtwidrig nicht duldet oder ihre Duldung von ungerechtfertigten Forderungen abhängig macht – unberechtigt die Mangelbeseitigung durch den Vermieter, folgt aus den Grundsätzen von Treu und Glauben gemäß § 242 BGB, dass er sich ab dem Zeitpunkt nicht mehr auf die Minderung berufen kann, ab dem die Mangelbeseitigung ohne sein verhinderndes Verhalten nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge voraussichtlich abgeschlossen gewesen wäre…

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