VG Ansbach: Dashcam-Einsatz zur Erlangung eines Videobeweises datenschutzrechtlich unzulässig
Der Einsatz sogenannter Dashcams, mit denen das Verkehrsgeschehen während der Autofahrt permanent gefilmt wird, zur Erlangung eines Videobeweises für den Fall etwa eines späteren Unfalls ist datenschutzrechtlich unzulässig. Urteil vom 12.08.2014, Az. 4 K 13.01634
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