Verjährungshemmung von Gewährleistungsansprüchen durch Antrag auf Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens seitens der Wohnungseigentümergemeinschaft
Die Verjährung von Gewährleistungsansprüchen gegen den Bauträger kann durch einen Antrag auf Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens gehemmt werden, der von einer Wohnungseigentümergemeinschaft unter Nennung der Namen aller Eigentümer, vertreten durch den Verwalter, gestellt worden ist. BGH, Urteil vom 20.06.2013, Az. VII ZR 71/11
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