OLG Schleswig: Kein Regress des Gebäudeversicherers nach Brand gegen Arbeitnehmerin des Mieters

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Der Gebäudeversicherer, der für die Kosten der Schadensbeseitigung nach einem Brand aufgekommen ist, kann keinen Rückgriff gegen die Arbeitnehmerin eines in dem Gebäude ansässigen gewerblichen Mieters nehmen, auch wenn diese den Brand in der Teeküche außerhalb der Arbeitszeit fahrlässig verursacht hat. Zur Begründung führ das Gericht aus, dass die Arbeitnehmerin in den zwischen Versicherer und Gebäudeeigentümer schlüssig (konkludent) vereinbarten Regressverzicht einbezogen sei. Urteil vom 19.03.2015, Az. 16 U 58/14

Author: RAe Kasburg und Klein

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