OLG Oldenburg: Volljährige Radfahrerin haftet für Unfall bei eindeutigem Verstoß gegen Vorfahrtsregeln allein

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Eine Fahrradfahrerin, die unter Missachtung der Vorfahrt eines Pkw links abbiegt und sodann mit dem Pkw kollidiert, muss Schadenersatz und Schmerzensgeld an den Autofahrer zahlen. Der Autofahrer hafte in einem solchen Fall nicht einmal für die allgemeine Betriebsgefahr seines Kfz. Urteil vom 31.07.2014, Az.: 1 U 19/14

Author: RAe Kasburg und Klein

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