OLG Hamm: Zusage einer „H-Zulassung“ kann Beschaffenheitsvereinbarung über Oldtimer-Eigenschaft darstellen
Hat ein Verkäufer im Vorfeld eines Oldtimerverkaufs dem Käufer erklärt, dass der Wagen „selbstverständlich bereits eine H-Zulassung“ habe, kann damit eine zu Recht erteilte H-Zulassung Gegenstand des Kaufvertrages geworden sein und den Käufer zum Vertragsrücktritt berechtigen, wenn das übergebene Fahrzeug tatsächlich nicht die Voraussetzungen für die Zulassung als Oldtimer erfüllt. Urteil vom 24.09.2015, Az.: 28 U 144/14
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