OLG Hamm: Umfahrung der Lichtzeichenanlage unter Einhaltung der StVO ist keine Ordnungswidrigkeit
Ein Lichtzeichenanlage die für den Verkehrsteilnehmer Rotlicht zeigt, verbietet nicht, vor der Ampelanlage auf einen nicht durch die Lichtzeichenanlage geschützten Bereich, wie eine Tankstellengelände, abzubiegen und nach Durchfahren dieses Geländes hinter der Lichtzeichenanlage wieder in den durch sie geschützten Verkehrsraum einzufahren. OLG Hamm, Beschluss vom 02.07.2013, Az. 1 RBs 98/13
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