OLG Hamm: Rücksichtnahmepflichten von Fußgängern und Radfahrern an Kreuzungen

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Führt ein farblich markierter Radweg um eine Lichtzeichenanlage herum, müssen Fußgänger beim Überqueren des Radwegs auf Radfahrer Rücksicht nehmen. Wird der Radweg in einer Rechtskurve an der Lichtzeichenanlage vorbeigeführt, liegt kein Abbiegen im Sinne von § 9 StVO vor. Urteil vom 19.01.2018, Az. 26 U 53/17

Author: RAe Kasburg und Klein

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