OLG Hamm: Mietwagen nach Verkehrsunfall nicht immer erforderlich

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Bei einer geringen Fahrleistung kann das Anmieten eines Ersatzwagens nach einem Verkehrsunfall nicht erforderlich sein. Dem Geschädigten steht dann nur eine Nutzungsausfallentschädigung zu. Urteil vom 23.01.2018, Az. 7 U 46/17

Author: RAe Kasburg und Klein

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