OLG Hamm: Land haftet gestürzter Motorradfahrerin wegen ungenügend griffiger Fahrbahn
Hat eine Fahrbahn keine ausreichende Griffigkeit, gebietet die Verkehrssicherungspflicht jedenfalls das Aufstellen einer Warnbeschilderung und eine Begrenzung der Geschwindigkeit. Urteil v. 18.12.2015, Az. 11 U 166/14
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