OLG Hamm: Land haftet gestürzter Motorradfahrerin wegen ungenügend griffiger Fahrbahn

No Comments »

Hat eine Fahrbahn keine ausreichende Griffigkeit, gebietet die Verkehrssicherungspflicht jedenfalls das Aufstellen einer Warnbeschilderung und eine Begrenzung der Geschwindigkeit. Urteil v. 18.12.2015, Az. 11 U 166/14

Author: RAe Kasburg und Klein

Comments are closed.