OLG Hamm: Fachwerkstatt für bestimmte Kfz-Marke muss auch bei «kleiner Inspektion» Vorliegen einer Rückrufaktion des Herstellers überprüfen
Bezeichnet sich eine Werkstatt als Fachwerkstatt für Fahrzeuge einer bestimmten Marke, so trifft sie, auch wenn sie nur mit Wartungsarbeiten im Umfang einer «kleinen Inspektion» beauftragt wurde, die Pflicht, sich zu informieren, ob das Fahrzeug von einer Rückrufaktion wegen sicherheitsrelevanter Mängel betroffen ist.
OLG Hamm, Urteil v 08.02.2017, Az. 12 U 101/16
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