OLG Hamm: Beharrliche Pflichtverletzung durch wiederholte verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons im Pkw
Die wiederholte verbotswidrige Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons ist nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm geeignet, die Anordnung eines Fahrverbots wegen einer beharrlichen Pflichtverletzung zu rechtfertigen. Beschluss vom 24.10.2013, Az. 3 RBs 256/13
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