OLG Celle: Schönheitsreparaturklausel: Auch Gewerberäume sind zu Beginn renoviert zu übergeben
1. Die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Unwirksamkeit der formularmäßigen Überwälzung der Verpflichtung zur Vornahme laufender Schönheitsreparaturen einer dem Mieter unrenoviert übergebenen Wohnung ohne die Gewährung eines angemessenen Ausgleichs ist auf die Vermietung unrenoviert übergebener Geschäftsräume zu übertragen.
2. Eine entsprechende Klausel ist mithin auch im Gewerberaummietrecht unwirksam.
3. Dies gilt auch, wenn der Mieter eine Mietfläche unrenoviert übernimmt und selbst zuvor bereits Mieter dieser Fläche war (Anschlussmietvertrag). Urteil v. 13.07.2016, Az. 2 U 45/16
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