LG Saarbrücken: Beschluss über Baumaßnahme, durch die der Gebrauchswert des Gebäudes hinsichtlich des Energieverbrauchs nachhaltig erhöht werden soll § 22 WEG

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1. Eine Baumaßnahme, durch die – unabhängig von dem Vorliegen eines Reparaturbedarfs – der Gebrauchswert des Gebäudes hinsichtlich des Energieverbrauchs nachhaltig erhöht werden soll, kann allenfalls mit einer doppelt qualifizierten Mehrheit gemäß § 22 Abs. II, Satz 1 WEG oder durch Zustimmung aller rechtlich betroffenen Wohnungseigentümer gemäß § 22 Abs. I WEG beschlossen werden, nicht jedoch mit der einfachen Mehrheit über den Weg der modernisierenden Instandsetzung gemäß § 22 Abs. III WEG i.V.m. § 21 Abs. Abs. V Nr. 2 WEG.
2. Eine modernisierende Instandsetzung kann mit lediglich einfacher Mehrheit nur dann in zulässiger Weise beschlossen werden, wenn die angestrebte Neuerung eine technisch bessere oder wirtschaftlich sinnvollere Lösung darstellt.
3. Diese Bewertung hängt von einer anzustellenden Kosten-Nutzen-Analyse ab, die den Wohnungseigentümerbeschluss nur dann rechtfertigen würde, wenn sich die Mehraufwendungen innerhalb eines angemessenen Zeitraumes – grundsätzlich innerhalb von 10 Jahren – amortisieren würden.

LG Saarbrücken, Urteil vom 28.03.2013

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