LG Nürnberg-Fürth: Verwahrloster Wohnungszustand rechtfertigt außerordentliche Kündigung
Der verwahrloste Zustand einer Mietwohnung kann den Vermieter dazu berechtigen, das Mietverhältnis außerordentlich zu kündigen. Beschluss v. 23.02.2017, Az. 7 S 7084/16
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