LG München I: Konkludente Vereinbarung einer bestimmten Wohnflächengröße in einem schriftlichen Mietvertrag
Die alleinige Angabe der Wohnfläche in einem Inserat bzw. einem Exposée genügt zur Annahme einer konkludenten Wohnflächenvereinbarung nicht. Dies gilt ebenso für eine lediglich telefonische Mitteilung durch einen Makler. Urteil v. 21.01.2016, Az. 31 S 23070/14
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