LG München I: Anfechtbarkeit eines Beschlusses bei Nichterreichen eines Quorums im Rahmen einer vereinbarten Öffnungsklausel
Das Nichterreichen eines Quorums im Rahmen einer vereinbarten Öffnungsklausel in der Gemeinschaftsordnung führt nur zur Anfechtbarkeit eines vom Verwalter gleichwohl festgestellten Mehrheitsbeschlusses, nicht zu dessen Nichtigkeit.(§§ 16 Abs. III, Abs. IV, 46 Abs. II WEG). LG München I, Urteil vom 13.01.2014, Az. 1 S 1817/13
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