LG Karlsruhe: Einberufung einer Wohnungseigentümerversammlung während typischer Reisezeit (Sommerferien)

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Die Einberufung einer Versammlung der Wohnungseigentümer in der typischen Reisezeit entspricht nur dann ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn sie mit ausreichendem Vorlauf angekündigt worden ist. Die Einhaltung der Mindestvorgabe von zwei Wochen, § 24 IV 2 WEG, genügt dafür regelmäßig nicht. Urteil vom 25.10.2013, Az. 11 S 16/13

Author: RAe Kasburg und Klein

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