LG Itzehoe: Forderung einer erneuten Nebenkostenabrechnung

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Wenn eine Nebenkostenabrechnung formell ordnungsgemäß ist, aber materielle Mängel aufweist, kann der Mieter nur dann ausnahmsweise die Erteilung einer neuen Abrechnung verlangen, wenn er selbst nicht in der Lage ist, die Abrechnung zu erstellen, weil ihm die hierfür erforderlich Bezugsdaten fehlen. Urteil vom 28.04.2015, Az. 1 S 99/14

Author: RAe Kasburg und Klein

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