LG Düsseldorf: Einbau von Rauchwarnmeldern durch die WEG-Gemeinschaft

No Comments »

Der Einbau von Rauchwarnmeldern durch die WEG-Gemeinschaft ist zu dulden. Dadurch, dass der Einbau und die spätere Wartung der Rauchwarnmelder für das gesamte Gebäude „in einer Hand“ sind, wird ein hohes Maß an Sicherheit gewährleistet, das zu einer nachhaltigen Verbesserung auch im Vergleich zu einem Zustand führt, der bereits durch den Einbau der vom Mieter selbst ausgewählten Rauchwarnmeldern erreicht ist. , Beschluss vom 01.07.2015, Az.: 25 S 167/14

Author: RAe Kasburg und Klein

Comments are closed.