LG Düsseldorf: Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer umfasst auch Entscheidungen über eine regelmäßige Kontrolle und Wartung der Rauchwarnmelder

No Comments »

1. Der Beschluss über die nachträgliche Ausstattung der Wohnungen mit Rauchwarnmeldern ist von der Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer gedeckt, denn das nordrhein-westfälische Landesrecht sieht in § 49 VII 3 BauO NRW eine entsprechende eigentumsbezogene Pflicht vor.
2. Die Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer umfasst auch Entscheidungen über eine regelmäßige Kontrolle und Wartung der Rauchwarnmelder. Urteil vom 20.09.2017, Az. 25 S 32/17

Author: RAe Kasburg und Klein

Comments are closed.