LG Berlin: Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung bei Nachzahlung der Miete durch das Jobcenter

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1. Dem Vermieter ist es nicht nach § 242 BGB verwehrt, seinen Herausgabeanspruch auf eine ordentliche Kündigung gem. § 573 BGB zu stützen, wenn er das Angebot des Jobcenters, die rückständigen Mieten binnen der Frist des § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB nachzuzahlen, nicht angenommen hat.
2. Die sog. „Schonfristzahlung“ kann eine ordentliche Kündigung nicht heilen. Beschluss vom 30.05.2018, Az. 65 S 66/18

Author: RAe Kasburg und Klein

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