LG Berlin: Vermietung der Wohnung über «airbnb» an Touristen rechtfertigt fristlose Kündigung
Ein Vermieter kann den Vertrag über ein Wohnraummietverhältnis mit sofortiger Wirkung beenden, wenn ein Mieter seine Wohnung über das Internetportal „airbnb“ an Touristen vermietet und trotz erfolgter Abmahnung des Vermieters davon nicht ablässt. Beschluss 03.02.2015, Az. 67 T 29/15
Comments are closed.