BVerwG: Auch niedriger THC-Pegel kann Entzug der Fahrerlaubnis rechtfertigen
Von einer ausreichenden Trennung von Cannabiskonsum und Fahren im Sinne der Fahrerlaubnis-Verordnung kann nur dann ausgegangen werden, wenn ein gelegentlicher Konsument von Cannabis seinen Konsum und das Fahren in jedem Fall so trennt, dass eine cannabisbedingte Beeinträchtigung seiner Fahrtüchtigkeit unter keinen Umständen eintreten kann. Urteil vom 23.10.2014, Az. 3 C 3.13
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