BVerfG: Entscheidung über Recht zur Anbringung einer Satellitenschüssel für ausländische Mieter nur nach Einzelfallabwägung

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Will ein ausländischer Mieter eine Parabolantenne installieren, ist sein Interesse am Empfang von Rundfunkprogrammen seines Heimatlandes in die erforderliche Abwägung mit den Eigentümerinteressen des Vermieters einzustellen. Dabei ist auch die besondere Situation ethnischer Minderheiten zu berücksichtigen.

Dies hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 31.03.2013 entschieden und seine bisherigen Grundsätze zur Anbringung von Parabolantennen durch Mieter bekräftigt (1 BvR 1314/11).

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