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AG Nürtingen: Grobes Verschulden und Kostentragungspflicht des Verwalters §§ 16 Abs. II, IV , 49 II WEG

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Der Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft muss erkennen, dass eine Beschlussfassung der Gemeinschaftsordnung widerspricht und nicht mehr in die Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümerversammlung fällt. Ihm ist auch dann ein grobes Verschulden an einer gerichtlichen Auseinandersetzung zuzurechnen, wenn kein anwesender Eigentümer der Beschlussfassung widerspricht. AG Nürtingen, Urteil vom 08.10.2012

OLG Hamm: Übertragung von Räum- und Streupflichten auf den Mieter nur durch ausdrückliche Vereinbarung § 823 BGB

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Voraussetzung für eine wirksame Delegation der Räum- und Streupflicht seitens des pflichtigen Eigentümers und Vermieters auf die Mieter eines Mehrfamilienhauses ist eine klare und eindeutige Vereinbarung, die eine Ausschaltung von Gefahren zuverlässig sicherstellt. Das bloße Aufstellen und Einwerfen eines sog. „Schneeräumplans“ in die Briefkästen der Mieter reicht insoweit nicht aus. OLG Hamm, Urteil vom 21.12.2012

BGH: Wahrung der Schriftform bei Mieterwechsel § 550 BGB

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Soll in einem Mietvertrag, der wegen seiner Laufzeit der Schriftform des § BGB bedarf, ein Mieterwechsel herbeigeführt werden, muss die schriftliche Vereinbarung zwischen dem früheren und dem neuen Mieter eine hinreichend deutliche Bezugnahme auf den Mietvertrag enthalten, wenn die Schriftform gewahrt bleiben soll. Die für die Wirksamkeit der Vertragsübernahme erforderliche Zustimmung des Vermieters kann formlos erfolgen. BGH, Urteil vom 30.01.2013

LG Berlin: Einbruchsdiebstahl – grobe Fahrlässigkeit bei Lagerung wertvoller Tauchausrüstung in schwach gesichertem Kellerabteil VHB 2008 § 34 Nr. 1b

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Die Lagerung von wertvoller Tauchausrüstung in einem lediglich mit einem Vorhängeschloss gesicherten Holzlatten-Kellerverschlag eines Mehrfamilienwohnhauses ist nach Auffassung des Landgerichts Berlin als grob fahrlässig einzustufen und führt zu einer 50%-Kürzung der Versicherungsleistung. LG Berlin, Urteil vom 05.12.2012