21. Februar 2014
RAe Kasburg und Klein
Das Vorrecht der Wohnungseigentümergemeinschaft für Hausgeldrückstände in der Zwangsversteigerung führt nicht dazu, dass ein Erwerber von Wohnungseigentum für die Hausgeldschulden des Voreigentümers haftet. § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG begründet insoweit kein dingliches Recht. Urteil vom 13.09.2013, Az. V ZR 209/12
21. Februar 2014
RAe Kasburg und Klein
Auch bei Vorliegen eines bestandskräftigen Eigentümergrundsatzbeschlusses, wonach der Bau von Glasveranden auf Terrassen grundsätzlich genehmigt wird, kann ein Eigentümer aus Gründen des Bestandsschutzes oder aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz keine Rechte herleiten, wenn er seine Terrassenfläche ohne Wissen und Genehmigung der übrigen Wohnungseigentümer verändert hat. OLG München, Beschluss vom 31.08.2013, Az. 32 Wx 129/13
20. Februar 2014
RAe Kasburg und Klein
Ein Lichtzeichenanlage die für den Verkehrsteilnehmer Rotlicht zeigt, verbietet nicht, vor der Ampelanlage auf einen nicht durch die Lichtzeichenanlage geschützten Bereich, wie eine Tankstellengelände, abzubiegen und nach Durchfahren dieses Geländes hinter der Lichtzeichenanlage wieder in den durch sie geschützten Verkehrsraum einzufahren. OLG Hamm, Beschluss vom 02.07.2013, Az. 1 RBs 98/13
20. Februar 2014
RAe Kasburg und Klein
Beim Ausparken ist der Einfahrvorgang in den fließenden Verkehr erst abgeschlossen, wenn eine Strecke von 30 Metern mit angepasster Geschwindigkeit fahrbahnparallel zurückgelegt wurde. Davor spricht bei einem Zusammenstoß mit einem anderen Fahrzeug, das sich im fließenden Verkehr befindet, der erste Anschein für das Verschulden des Einfahrenden. AG München, Urteil vom 25.01.2013, Az. 344 C 8222/11 (rechtskräftig)
20. Februar 2014
RAe Kasburg und Klein
Auch bei Zugrundelegung großzügiger Maßstäbe an die Einladung zur Versammlung muss der einzelne Wohnungseigentümer erkennen können, dass es um eine bestimmte Thematik in der Eigentümerversammlung gehen wird und möglicherweise eine Beschlussfassung hierüber erfolgen wird. Nur wenn er dieses erkennen kann, kann er zutreffend beurteilen, ob er an der künftigen Eigentümerversammlung teilnehmen wird oder nicht. AG München, Urteil vom 30.11.2012, Az. 481 C 15837/12 WEG