BGH: Zulässigkeit einer der Höhe nach unbegrenzten Mietbürgschaft zur Abwendung einer Kündigung § 551 BGB

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Auf eine Sicherheit, die dem Vermieter zur Abwendung einer Kündigung wegen Zahlungsverzugs gewährt wird, findet § 551 Abs. I, IV BGB keine Anwendung.

BGH, Urteil vom 10.04.2013

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