BGH: Wirksame Änderung des bisher geltenden Verteilungsschlüssels durch Mehrheitsbeschluss
Eine wirksame Änderung des bisher geltenden Verteilungsschlüssels durch Mehrheitsbeschluss gemäß § 16 III WEG setzt voraus, dass aus dem Beschluss hinreichend konkret hervorgeht, dass die Wohnungseigentümer das Bewusstsein hatten, eine Änderung der bisherigen Kostenverteilung für künftige Abrechnungen zu beschließen. Urteil v. 08.06.2018, Az. V ZR 195/17
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