BGH: Werdender Wohnungseigentümer nur durch Übergabe der erworbenen Wohnung

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Als werdender Wohnungseigentümer ist nur anzusehen, wer (neben einem durch Vormerkung gesicherten Eigentumserwerbsanspruch) den Besitz an der erworbenen Wohnung durch Übergabe erlangt hat. Urteil v. 11.12.2015, Az. V ZR 80/15

Author: RAe Kasburg und Klein

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