BGH: Vorlage gefälschter Vorvermieterbescheinigung durch Mieter kann Kündigung des Mietverhältnisses rechtfertigen

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Ein Vermieter kann in der Insolvenz des Mieters nach der vom Insolvenzverwalter erklärten «Freigabe» des Mietverhältnisses gemäß § 109 Abs. 1 Satz 2 InsO gegenüber dem Mieter kündigen.
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Wer seinem künftigen Vermieter eine gefälschte Vorvermieterbescheinigung vorlegt, begeht damit eine erhebliche (vor-)vertragliche Pflichtverletzung, die die Kündigung des Mietverhältnisses rechtfertigen kann.
Urteil v. 09.04.2014, Az. VIII ZR 107/13

Author: RAe Kasburg und Klein

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