BGH: Vodafone darf in Mahnschreiben nicht mit Schufa drohen

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Ein Hinweis eines Unternehmens in einem Mahnschreiben an ihre Kunden auf eine bevorstehende Mitteilung von Schuldnerdaten an die Schufa ist unzulässig, wenn nicht deutlich wird, dass ein Bestreiten der Forderung durch den Schuldner selbst ausreicht, um eine Übermittlung der Schuldnerdaten an die Schufa zu verhindern. Urteil vom 19.03.2015, Az. I ZR 157/13

Author: RAe Kasburg und Klein

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