BGH: Verteilung von Prozesskosten der Gemeinschaft im Innenverhältnis
Macht die Wohnungseigentümergemeinschaft Beitrags- oder Schadensersatzansprüche gegen einen einzelnen Wohnungseigentümer gerichtlich geltend, sind die ihr entstehenden Prozesskosten gemäß § 16 II WEG von allen Wohnungseigentümern zu tragen; eine Freistellung des obsiegenden Wohnungseigentümers gemäß § 16 VIII WEG kommt nicht in Betracht. BGH, Urteil vom 04.04.2014, Az. V ZR 168/13
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