BGH verringert Anforderungen an Vermieter bei Nebenkostenabrechnung
Vermieter haben künftig größeren Spielraum bei der Gestaltung der jährlichen Nebenkostenabrechnung. Legen sie zum Beispiel die Kosten für Wasser, Abwasser und Müllabfuhr auf mehrere Gebäude um, müssen die Rechenschritte nicht mehr aus der Abrechnung ersichtlich sein. Urteil vom 20.01.2016, Az. VIII ZR 93/15
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