BGH verneint Haftung des Vermieters bei Befreiung vom Winterdienst
Ein Vermieter und Grundstückseigentümer, dem die Gemeinde nicht (als Anlieger) die allgemeine Räum- und Streupflicht übertragen hat, ist regelmäßig nicht verpflichtet, auch über die Grundstücksgrenze hinaus Teile des öffentlichen Gehwegs zu räumen und zu streuen. Urteil vom 21.02.2018, Az. VIII ZR 255/16
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