BGH: Vermieter muss bei vom Mieter getragener Wohngebäudeversicherung Schaden nach Wohnungsbrand beseitigen

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Ein Mieter, der einen Brand in der gemieteten Wohnung leicht fahrlässig verursacht hat, kann vom Vermieter die Beseitigung des Schadens verlangen, wenn der Schaden durch eine Wohngebäudeversicherung abgedeckt ist, deren Kosten der Mieter getragen hat. Der Mieter könne in einem derartigen Fall außerdem gegebenenfalls die Miete mindern. Urteil vom 19.11.2014, Az. VIII ZR 191/13

Author: RAe Kasburg und Klein

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