BGH: Vermieter kann insolventem Mieter nach „Freigabe“ durch Insolvenzverwalter wegen Mietrückständen kündigen

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Der Vermieter kann einem Wohnungsmieter, der sich in der Verbraucherinsolvenz befindet, nach der „Freigabe“ des Mietverhältnisses durch den Insolvenzverwalter außerordentlich wegen Zahlungsverzugs kündigen und die Kündigung dabei auch auf Mietrückstände stützen, die bereits vor der Insolvenzantragstellung angefallen sind. Urteil vom 17.06.2015, Az. VIII ZR 19/14

Author: RAe Kasburg und Klein

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