BGH: Verjährung des Unterlassungsanspruch des Vermieters gegen den Mieter wegen vertragswidrigen Gebrauchs der Mietsache
Der aus § BGB § 541 BGB folgende Anspruch des Vermieters gegen den Mieter auf Unterlassung eines vertragswidrigen Gebrauchs der Mietsache verjährt während des laufenden Mietverhältnisses nicht, solange die zweckwidrige Nutzung andauert. Urteil v. 19.12.2018, Az. XII ZR 5/18
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