BGH: Verbot der kurzzeitigen Vermietung von Eigentumswohnungen erfordert Zustimmung aller Wohnungseigentümer
Die kurzzeitige Vermietung von Eigentumswohnungen (beispielsweise an Feriengäste) kann auf der Grundlage einer sogenannten Öffnungsklausel in der Teilungserklärung nicht durch Mehrheitsbeschluss verboten werden. Erforderlich ist die Zustimmung aller Wohnungseigentümer. Urteil v. 12.04.2019, Az. V ZR 112/18
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