BGH: Unvollständige Reparatur schließt Ersatz von Reparaturkosten bis 130%-Grenze aus
Hat der Geschädigte die Reparaturkosten für sein unfallbeschädigtes Fahrzeug zwar entgegen der Einschätzung des Sachverständigen unter die 130%-Grenze gedrückt, aber nicht alle im Schadensgutachten vorgesehenen Reparaturmaßnahmen (hier: Austausch von Zierleisten) durchgeführt, kann er nicht auf Reparaturkostenbasis abrechnen. Urteil vom 02.06.2015 entschieden. In diesem Fall ist der Geschädigte auf den Wiederbeschaffungsaufwand beschränkt. Urteil vom 02.06.2015, Az.: VI ZR 387/14
Comments are closed.