BGH: Sämtliche Wohnungseigentümer müssen Mobilfunksendeanlage auf Haus zustimmen

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Auf der Grundlage des wissenschaftlichen Streits um die von Mobilfunksendeanlagen ausgehenden Gefahren und der daraus resultierenden Befürchtungen besteht zumindest die ernsthafte Möglichkeit einer Minderung des Miet- oder Verkaufswerts von Eigentumswohnungen, wenn eine solche Anlage installiert wird. Dies stelle eine Beeinträchtigung dar, die ein verständiger Wohnungseigentümer nicht zustimmungslos hinnehmen muss. Urteil vom 24.01.2014, Az. V ZR 48/13

Author: RAe Kasburg und Klein

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