BGH: Mieter ist nicht verantwortlich für Wohnungsschäden nach Polizeieinsatz

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Ein Mieter, der in seiner Wohnung illegale Betäubungsmittel aufbewahrt, verstößt zwar gegen seine mietvertraglichen Pflichten. Er ist dem Vermieter aber nicht zum Ersatz von Schäden verpflichtet, die im Rahmen eines gegen den Mieter geführten Ermittlungsverfahrens bei der polizeilichen Durchsuchung der Wohnung entstehen, wenn sich der dem Durchsuchungsbeschluss zugrunde liegende Tatverdacht des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln nicht bestätigt. Urteil v. 14.12.2016, Az. VIII ZR 49/16

Author: RAe Kasburg und Klein

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