BGH: Kosten des Betriebsstroms der zentralen Heizungsanlage in der Jahresabrechung der Wohnungseigentümergemeinschaft
In der Jahresabrechnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft müssen die Kosten des Betriebsstroms der zentralen Heizungsanlage nach Maßgabe der Heizkostenverordnung verteilt werden; wird der Betriebsstrom nicht über einen Zwischenzähler, sondern über den allgemeinen Stromzähler erfasst, muss geschätzt werden, welcher Anteil an dem Allgemeinstrom hierauf entfällt. Urteil v. 03.06.2016, Az. V ZR 166/15
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